Impressum

Loyal Finance GmbH
Bohlweg 23a
48147 Münster
Deutschland

Tel.: +49 (251) 53403444
Fax: +49 (251) 93394809
E-Mail: info@loyal-finance.de

Registergericht: Amtsgericht Münster
Registernummer: HRB 22456
USt-ID: DE453054798

Geschäftsführer: R. Simon Jansen

Verantwortliche/r i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
R. Simon Jansen, Bohlweg 23a, 48147 Münster

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 GewO
Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: Bundesrepublik Deutschland

Aufsichtsbehörde:
§ 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 GewO, IHK Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, www.ihk-nordwestfalen.de
§ 34d IHK Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, www.ihk-nordwestfalen.de

Zuständige Kammer:
IHK Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, www.ihk-nordwestfalen.de

Vermittlerregister und Registernummern
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Auskunft über Tel.: 030 20308-0 oder unter www.vermittlerregister.info

Registernummer Versicherungsmakler: D-3FWU-6EKQ2-17
Registernummer Finanzanlagenvermittler: D-F-156-CZ43-57

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV)

Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler:
§ 34f Gewerbeordnung (GewO), Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Niedersachsenring 13
30163 Hannover
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot audiovisueller Mediendienste:
Landesanstalt für Medien NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf

Alternative Streitbeilegung
Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit Ihnen gefunden werden kann, sind wir bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können sich an folgende Einrichtung wenden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32,
10006 Berlin
Tel: 0800 36 96 000
Fax: 0800 36 99 000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22,
10052 Berlin
Tel: 0800 25 50 444
Fax: 030 20 45 89 31
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Barmbeker Straße 2
22303 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 – 696 508 – 90
Fax: +49 (0) 40 – 696 508 – 9
kontakt@schlichtung-finanzberatung.de www.schlichtung-finanzberatung.de

Weitere Adressen über Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen
Streitbeilegung erhalten Sie bei:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel: 0228 41 08-0
Fax: 0228 41 08-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Schlichtungsstelle erst angerufen werden kann, wenn Ihrer Beschwerde durch uns nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgeholfen werden konnte, oder wir diese länger als 2 Monate nicht bearbeitet haben.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
– Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
– Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
– Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3, 4, 5 SFDR)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 SFDR)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Aktuelle Version
26.09.2025 20:53 Uhr